Info zur Neufestlegung der Abwassergebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser

14 Kommunen des Landkreises Limburg‐Weilburg haben beschlossen, eine getrennte Gebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser einzuführen. Zu diesem gemeinsamen Arbeitskreis gehört auch die Gemeinde Weinbach. Dies Umstellung der Abwassergebühren ist aufgrund der in Hessen seit letztem Jahr gültigen Rechtsprechung erforderlich, da hiernach die Kosten für die öffentliche Abwasserbeseitigung nach dem Verursacherprinzip umgelegt werden müssen. Die bisherige Vorgehensweise, die Abwassergebühr einzig anhand der bezogenen Frischwassermenge zu erheben, muss dementsprechend auf eine sogenannte gesplittete Abwassergebühr umgestellt werden.

Im Rahmen dieser Umstellung sind die Kosten in einen Niederschlagswasseranteil und einen Schmutzwasseranteil zu „splitten“, wobei sich der Schmutzwasseranteil wie bisher aus der bezogenen Frischwassermenge ergibt und der Niederschlagswasseranteil aus der versiegelten und an das Kanalnetz angeschlossenen Fläche eines Grundstücks errechnet. Bei dieser Umstellung findet insgesamt keine Gebührenerhöhung statt; d.h. die Gesamtkosten werden lediglich im Verhältnis der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Kanalisation neu umgelegt.

Wesentliche Grundlage für die Ermittlung der neuen Gebühren ist wie bisher der Wasserverbrauch, der nach wie vor durch Ablesung der Wasseruhren erfolgt. Zusätzlich ist auch die Kenntnis der abflusswirksamen Flächen (d.h. Flächen eines Grundstücks, die bei Niederschlag in das Kanalnetz entwässern) entscheidend. Um diese zu ermitteln, wird in den nächsten Tagen eine Befliegung des besiedelten Gemeindegebietes erfolgen, bei der aktuelle Luftbilder erstellt werden. Aus diesen werden im nächsten Arbeitsschritt die erkennbaren, befestigten Flächen ermittelt und in einem Geoinformationssystem aufbereitet.

Mit der daraus gewonnenen Datengrundlage werden anschließend grundstücksbezogene Lagepläne erstellt und mit entsprechenden Hinweisen zur Nachbearbeitung den jeweiligen Grundstücksbesitzern zugesendet (der sogenannte Selbstauskunftsbogen). Die Grundstückseigentümer haben nun Gelegenheit, gegebenenfalls Korrekturen insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen angeschlossenen Flächenanteile vorzunehmen. Die Änderungen werden in den Datenbestand übernommen und dienen dann zur endgültigen Berechnung der abflusswirksamen Fläche. Bei Rückfragen zur Bearbeitung der Selbstauskunftsbögen stehen die Sachbearbeiter der Gemeinde Weinbach zur Verfügung.