Info zur Neufestlegung der
Abwassergebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser
14 Kommunen des Landkreises Limburg‐Weilburg haben beschlossen, eine getrennte
Gebühr für Schmutzwasser und Niederschlagswasser einzuführen. Zu diesem
gemeinsamen Arbeitskreis gehört auch die Gemeinde Weinbach. Dies Umstellung der
Abwassergebühren ist aufgrund der in Hessen seit letztem Jahr gültigen
Rechtsprechung erforderlich, da hiernach die Kosten für die öffentliche
Abwasserbeseitigung nach dem Verursacherprinzip umgelegt werden müssen. Die
bisherige Vorgehensweise, die Abwassergebühr einzig anhand der bezogenen
Frischwassermenge zu erheben, muss dementsprechend auf eine sogenannte
gesplittete Abwassergebühr umgestellt werden.
Im Rahmen dieser Umstellung sind die Kosten in einen Niederschlagswasseranteil
und einen Schmutzwasseranteil zu „splitten“, wobei sich der Schmutzwasseranteil
wie bisher aus der bezogenen Frischwassermenge ergibt und der
Niederschlagswasseranteil aus der versiegelten und an das Kanalnetz
angeschlossenen Fläche eines Grundstücks errechnet. Bei dieser Umstellung findet
insgesamt keine Gebührenerhöhung statt; d.h. die Gesamtkosten werden lediglich
im Verhältnis der tatsächlichen Inanspruchnahme der öffentlichen Kanalisation
neu umgelegt.
Wesentliche Grundlage für die Ermittlung der neuen Gebühren ist wie bisher der
Wasserverbrauch, der nach wie vor durch Ablesung der Wasseruhren erfolgt.
Zusätzlich ist auch die Kenntnis der abflusswirksamen Flächen (d.h. Flächen
eines Grundstücks, die bei Niederschlag in das Kanalnetz entwässern)
entscheidend. Um diese zu ermitteln, wird in den nächsten Tagen eine Befliegung
des besiedelten Gemeindegebietes erfolgen, bei der aktuelle Luftbilder erstellt
werden. Aus diesen werden im nächsten Arbeitsschritt die erkennbaren,
befestigten Flächen ermittelt und in einem Geoinformationssystem aufbereitet.
Mit der daraus gewonnenen Datengrundlage werden anschließend grundstücksbezogene
Lagepläne erstellt und mit entsprechenden Hinweisen zur Nachbearbeitung den
jeweiligen Grundstücksbesitzern zugesendet (der sogenannte
Selbstauskunftsbogen). Die Grundstückseigentümer haben nun Gelegenheit,
gegebenenfalls Korrekturen insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen
angeschlossenen Flächenanteile vorzunehmen. Die Änderungen werden in den
Datenbestand übernommen und dienen dann zur endgültigen Berechnung der
abflusswirksamen Fläche. Bei Rückfragen zur Bearbeitung der Selbstauskunftsbögen
stehen die Sachbearbeiter der Gemeinde Weinbach zur Verfügung.