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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Vorlage Newsletter

Bekanntmachung
der Gemeinde Weinbach


Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Weinbach


1. Nachtrag

Aufgrund der §§ 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. I S. 178) hat sich die Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach in ihrer Sitzung vom 07. Juli 2016 folgenden 1. Nachtrag zur Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Weinbach gegeben.


Artikel 1

In § 28 Abs. 3 wird der letzte Satz um den Halbsatz „oder auf Wunsch in Papierform“ eingefügt.

Gesamtfassung des § 28 Abs. 3
Die Niederschrift liegt ab dem 7. Tage nach der Sitzung für die Dauer einer Woche im Rathaus, OG Hauptamt, zur Einsichtnahme für die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und die Mitglieder des Gemeindevorstandes offen. Gleichzeitig ist den Gemeindevertretern eine Abschrift der Niederschrift zuzuleiten. Dies erfolgt durch elektronische Datenübertragen oder auf Wunsch in Papierform.

Artikel 2


Die Änderung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Weinbach, den 07. Juli 2016                                                                                                                                    
der Gemeinde Weinbach
gez. Jörg Lösing
Bürgermeister

     

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