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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Einleitung einer Finanzhilfeaktion gemäß den Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden verursacht durch ein Unwetter am 05.07.2018 in der Stadt Runkel, den Marktflecken Villmar und Weilmünster sowie der Gemeinde Weinbach,

Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen in Folge des Unwetters am 05.07.2018 im Gebiet um die Stadt Runkel, den Marktflecken Villmar und Weilmünster sowie der Gemeinde Weinbach gebe ich hiermit gemäß den Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden vom 15.11.2013, veröffentlicht im Staatsanzeiger 49/2013 S. 1474 im Einvernehmen mit dem für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständigen Ministerium die Einleitung einer Finanzhilfeaktion bekannt.
Die Finanzhilfe kann zur Behebung von Schäden an landwirtschaftlichen und gärtnerischen Betrieben, an gewerblichen Betrieben sowie an Gebäuden und Hausrat bei Privatgeschädigten gewährt werden. Die Finanzhilfe wird denjenigen Geschädigten gewährt, die durch das Schadensereignis unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind, die sie aus eigener Kraft in absehbarer Zeit nicht beseitigen können. Schäden unter 5.000,- € können nicht berücksichtigt werden.
Die Anträge sind innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Bekanntgabe dieser Finanzhilfeaktion beim Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Schiede 43, 65449 Limburg einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge berücksichtigt werden können.
Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen als Anlage zu den Elementarschäden-Richtlinien zum Download zur Verfügung
(https://rp-giessen.hessen.de/inneres-arbeit/kommunalaufsicht/elementarschäden). 

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie auch über den Landkreis Limburg-Weilburg–Allgemeine Gefahrenabwehr, Herr Hauch (06431/296-9601). In den Fällen der Gewährung einer Finanzhilfe ist deren bestimmungsgemäße Verwendung nachzuweisen.

In Vertretung Regierungspräsidium Gießen
gez. Rößler, Regierungsvizepräsident,
Postfach 10 08 51, 35338 Gießen

Wir sind gerne für Sie da

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Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
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Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

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