Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Bekanntmachung
der Gemeinde Weinbach

Gemäß § 58 Abs. 1, 5 HGO lade ich im Benehmen mit dem Gemeindevorstand die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach zur 25. öffentlichen Sitzung für 

Donnerstag, den 10.10.2019, 19:30 Uhr

in das Sitzungszimmer der Gemeinde Weinbach im Rathausein.

T a g e s o r d n u n g 

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung     zur Sitzung 

2. Vorlage des Jahresabschluss 2018   
    hier: a) Beratung und Beschlussfassung            
            b) Entlastung des Gemeindevorstandes 

3. Errichtung von Urnengärten auf den Friedhöfen der Gemeinde Weinbach
    hier: Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung

4. Resolution zur Abschaffung der Straßenbeiträge in Hessen  
    hier: Beratung und Beschlussfassung der Gemeindevertretung

5. Bericht des Gemeindevorstandes 


Weinbach, den 02.10.2019                                   


gez. Thomas Appl
Vorsitzender der Gemeindevertretung

 

 

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.