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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Bauleitplanung der Gemeinde Weinbach, Kerngemeinde Bebauungsplan „Vor dem Bodenstück“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren


Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 22.08.2019 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Bodenstück“ mit Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Allgemeines Ziel der Planung ist die Ausweisung von Baugrundstücken am Kernort Weinbach, um der beständig hohen Nachfrage nach Baugrundstücken nachkommen zu können. Das Gebiet ist eingebettet in die bestehenden Siedlungsstrukturen und direkt an die Grävenecker Straße angebunden.

Der Bereich ist im Flächennutzungsplan als Mischbaufläche dargestellt. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vor dem Bodenstück“ ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB gleichzeitig mit dem Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (§ 3 Abs. 1 BauGB) werden der Vorentwurf des Bebauungsplanes (Plankarte mit Begründung) und der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Zeit von

Montag, den 31.05.2021 bis einschließlich Freitag, den 02.07.2021

auf der Homepage der Gemeinde Weinbach in das Internet eingestellt. Bitte folgen Sie dem Link

https://www.gemeinde-weinbach.de/rathaus-politik/bebauungsplaene/

Ergänzend wird die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus, Elkerhäuser Straße 17 in Weinbach, gegeben.
Die Planunterlagen sind auch auf der Homepage des mit der Planbearbeitung beauftragten Büros eingestellt und können auch dort eingesehen werden: www.kubus-group.com/service.

Bitte beachten Sie, dass das Rathaus aufgrund der Covid 19-Pandemie für den allgemeinen Publikumsverkehr nach wie vor geschlossen ist. Die Einsichtnahme in die Planunterlegen wird jedoch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung ermöglicht.
Für die Einsichtnahme in die Planunterlagen im Rathaus vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der Telefonnummer 06471 - 9430-44 (Herr Knetsch).
Zur Terminwahrnehmung bitte am Rathaus klingeln.

Nach vorheriger Terminvereinbarung wird während der genannten Frist auch eine mündliche Erörterung der Planung ermöglicht. Es wird jedoch darum gebeten, Anmerkungen, Hinweise und Anregungen zur Planung schriftlich abzugeben, um die Covid 19-Hygienevorschriften einhalten zu können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.

Der vorläufige Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die in der nachstehenden Darstellung abgegrenzten Flächen. Änderungen können sich u.a. aus den Stellungnahmen im Beteiligungsverfahren ergeben. Maßgeblich ist der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs für die Beschlussfassung über den Bebauungsplan.

 

Quelle: geoportal hessen

 

Weinbach, den 27.05.2021

 
Der Gemeindevorstand
Löhr, Bürgermeisterin

 

 

Wir sind gerne für Sie da

Aufgrund der Coronakrise bleibt das Rathaus für den Publikumsverkehr derzeit geschlossen. Wir bitten Sie um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon. 

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:

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Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

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