Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Inhalt


                                                               Bekanntmachung
                                                              Gemeinde Weinbach

Gemäß § 62 Abs. 3 HGO lade ich die Mitglieder des Ausschusses für Jugend, Kultur,
Sport der Gemeinde Weinbach zur 01. öffentlichen Sitzung für

                                                Donnerstag, den 12.05.2016, 18.00 Uhr

in das Sitzungszimmer der Gemeinde Weinbach im Rathaus ein.

T a g e s o r d n u n g:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der
    ordnungsgemäßen Ladung zur Sitzung
2. Wahl eines Vorsitzenden
3. Wahl eines stellv. Vorsitzenden
4. Wahl eines/einer Schriftführer/in sowie eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin
5. Festlegung des regelmäßigen Sitzungstages und –zeit
6. Freibad Weinbach; Beschattung des Kinderbeckens, Spielgeräte
    hier: Zustimmung zur Verwendung der Haushaltsmittel
7. Verschiedenes

Weinbach, den 2. Mai 2015

gez. Thomas Appl
Vorsitzender der Gemeindevertretung

     

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.