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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Informationen für die Winterzeit


Der Winter ist da und es gilt einiges zu beachten: 


1. Schneeräumung

Grundstückseigentümer sind zur Schneeräumung und der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte verpflichtet. Wir machen darauf aufmerksam, dass sich die Räum- und Streupflicht nicht nur auf Geh- und Fußwege vor bebauten Grundstücken erstreckt, sondern auch auf unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage      (z.B. Gärten, Parkplätzen usw.).
Die Satzung über die Straßenreinigung (StrRS) finden Sie auch auf unserer Homepage.
Link: https://www.weinbach.de/rathaus-politik/satzungen/


2. Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen

Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen, besonders an Steil- und Gefällstrecken sowie in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen, kann nur ordnungsgemäß erfolgen, wenn die Räum- und Streufahrzeuge die Straßen und Wege ungehindert befahren können. Achten Sie daher beim Abstellen von Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen darauf, dass die nötige Restfahrbahnbreite für Einsatzfahrzeuge gegeben ist.


3. Wasserzähler und Leitungen sind vor Frost zu schützen

Alle Anschlussnehmer (-inhaber) haben erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen, damit Frost- und Wasserschäden vermieden werden. Bei entstehenden Schäden          (z. B. an Leitungen, Geräten, Gebäuden usw.) sowie damit verbundenen Wasserverlusten können die Verantwortlichen zur Kostenerstattung herangezogen werden.


4. Freihaltung der Hydranten und Wasserschieber

Alle Hydranten und Abstellvorrichtungen der Wasserversorgungsanlagen sind zwingend  freizuhalten. Bitte achten Sie darauf, dass diese immer zugänglich sind. Nur so ist ein schnelles Handeln durch Fach- und Einsatzkräfte (z.B. Feuerwehr) in der Trink- und Löschwasserversorgung gewährleistet. Besonders bei Schneefall werden oft unachtsam Fahrzeuge abgestellt, wodurch im Einsatzfall wertvolle Zeit verloren geht.


Wir wünschen Ihnen eine schöne Winterzeit!


Weinbach, den 02.12.2016    

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weinbach
Jörg Lösing, Bürgermeister       

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

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Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

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