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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Vorlage Newsletter

Bekanntmachung der
Gemeinde Weinbach

Rund um den Hund!

Liebe Hundehalterinnen, liebe Hundehalter,

aus aktuellem Anlass weisen wir auf Folgendes hin:

Es besteht eine Anleinpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit der Wildtiere
Die allgemein geltende Anleinpflicht für Hunde im Gemeindegebiet (Feld- und Waldgebiete) während der jährlichen Brut- und Setzzeit der Wildtiere, in der Zeit von 01. April bis einschließlich 15. Juli (gemäß HAGBNatSchG), ist zu beachten. Verstöße gegen die Anleinpflicht während der Brut- und Setzzeit können gemäß der Satzung über das Verhalten in der Flur der Gemeinde Weinbach mit einer Geldbuße geahndet werden.

Auch Hunde unterliegen der Meldepflicht
Wir möchten alle Hundehalterinnen und Hundehalter über die Anmeldepflicht ihrer Hunde informieren. Gemäß der Hundesteuersatzung der Gemeinde Weinbach sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Geburt, einen Hund schriftlich anzumelden. Auch besteht die Pflicht, die Hunde mit einer gültigen und sichtbar angebrachten Hundesteuermarke zu versehen. Alle nicht registrierten Hunde sind somit bei der Gemeindekasse der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Verschmutzung durch Hundekot betrifft alle
Die Verschmutzung durch Hundekot auf Wegen, Plätzen, Grünanlagen und sogar Spielplätzen wird aufgrund der steigenden Anzahl von Hunden zu einem umfangreichen Ärgernis für alle Bürgerinnen und Bürger. Das Zurücklassen von Hundeexkremente ist eine der auffälligsten und ärgerlichsten Umweltverschmutzungen unserer Zeit. Der Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht in öffentlichen Bereichen verrichtet und diese verunreinigt. Auch dieses Verhalten stellt eine Ordnungswidrigkeit da und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Jeder, der sich für die Haltung eines Tieres entscheidet, sollte sich vorab auch über die unschönen Verbindlichkeiten bewusst sein. Dazu gehört auch das unmittelbare Entfernen des Hundekots.
Die Gemeinde Weinbach hat aufgrund der zunehmenden Verschmutzungen im Jahre 2015 reagiert und erste Hundetoiletten installiert. Dass die Kosten für die Anschaffung und Unterhaltung dieser Stationen auch den Verursacher (Tierhalter) selbst betreffen, sollte dabei nicht in Vergessenheit geraten. Wir appellieren daher, im Sinne der Allgemeinheit, an die betroffenen Hundehalter/-führer Ihren gesellschaftlichen Pflichten nachzukommen und Ihr Verhalten anzupassen.   

Informationen und Formulare erhalten Sie unter www.weinbach.de

Weinbach, den 02. Juni 2016

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weinbach
Jörg Lösing, Bürgermeister

     

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

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Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

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