Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Einladung zu den Feierstunden am Volkstrauertag


Zu den Gedenkfeiern am Volkstrauertag am Sonntag, dem 13.11.2022

Ortsteil Weinbach 10.00 Uhr Gottesdienst mit Gedenkfeier, im Anschluss daran Kranzniederlegung am Ehrenmal

Ortsteil Gräveneck 12.00 Uhr Gedenkfeier auf dem neuen Friedhof

Ortsteil Freienfels 15.00 Uhr Gedenkfeier auf dem Friedhof

Ortsteil Blessenbach 09.30 Uhr Gottesdienst mit anschließender Gedenkfeier am Ehrenmal

Ortsteil Elkerhausen 10.00 Uhr Gedenkfeier am Ehrenmal

Ortsteil Edelsberg 14.30 Uhr Gedenkfeier am Ehrenmal auf dem Friedhof

laden wir ein.


Weinbach, den 7.11.2022

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weinbach

Löhr, Bürgermeisterin

Wir sind gerne für Sie da

Wir bitten zur Terminvereinbarung um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon. Direkte email-Adressen und Durchwahlen der jeweiligen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte den Rubriken "Ansprechpartner" und "Was erledige ich wo?" auf dieser Homepage. 

Reguläre Terminvereinbarungszeiten der Verwaltung:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Für Ihre Anfragen und für individuelle Terminvereinbarungen sind wir für Sie telefonisch sowie per E-Mail erreichbar:

06471 94 30–0
info(at)weinbach.de

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.