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Bekanntmachung Gemäß § 20 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Weinbach wird hiermit verfügt, dass alle Reihengräber sowie Urnenreihengräber deren Ruhezeit von 25 Jahren bis einschließlich zum 31.12.2018 abgelaufen sind, im Frühjahr 2019 geräumt werden. Soweit die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen bekannt sind, werden diese gem. § 32 der Friedhofssatzung der Gemeinde Weinbach in einem angemessenen Zeitraum, spätestens aber 6 Wochen vor der Räumung schriftlich informiert. Sollten die Nutzungsberechtigten bzw. Angehörigen Personen nicht zu ermitteln sein, erfolgt eine erneute Bekanntmachung mit Veröffentlichung der betreffenden Grabstellen. Die Grabräumung erfolgt gem. § 32 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Weinbach über Mitarbeiter des Bauhofes oder deren Beauftragten. Eine Räumung der Grabstelle in Eigenleistung ist nicht zulässig. Sollte der Wunsch bestehen, dass der Grabstein in den privaten Besitz der Angehörigen übergeht, so ist dies im Vorfeld der Friedhofsverwaltung schriftlich mitzuteilen. Für Fragen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeiterin der Friedhofsverwaltung, Frau Seifert, von Montags bis Mittwochs unter der Telefonnummer 06471 / 94 30 27 oder per e-Mail h.seifert@weinbach.de, gerne zur Verfügung. Weinbach, 10. Oktober 2018 Gemeindevorstand der Friedhofsverwaltung Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
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