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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit
In der Vereinfachten Umlegung


nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S.2414) §§ 80 ff. in der derzeit gültigen Fassung

Gemarkung: Elkerhausen    Flur: 23

Umlegungsgebiet:  „Burgring / Burgring 8“


wird nach § 83 Abs.1 BauGB bekannt gemacht, dass am 14.02.2018 der Beschuss über die vereinfachte Umlegung vom 23.01.2018 unanfechtbar geworden ist.
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.
Die Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile eingewiesen (§ 83 Abs.2 BauGB).
Soweit in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich.
Die ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstückes, dem sie zugewiesen werden.
Dingliche Rechte an diesen Grundstücken erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile (§ 83 Abs.3 BauGB).


Weinbach, den 14.02.2018       

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weinbach

gez. Jörg Lösing
Bürgermeister


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