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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der Gemeinde Weinbach,

die Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach hat sich in ihrer Sitzung am 08.03.2018 entschieden, das von der Fraktion die LINKE initiierte Bürgerbegehren gegen den Ausstieg der Beförsterung durch HessenForst am 24.06.2018 durchzuführen. Sie sind dann dazu aufgerufen, über die zukünftige Struktur der Beförsterung des Gemeindewaldes zu entscheiden.

Obwohl 

  • die Argumentation der Fraktion die LINKE weder die aktuelle Rechts- und Gebührenentwicklung zur Beförsterung durch HessenForst noch die wesentlichen, sachlichen Entscheidungskriterien des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 23.11.2017, berücksichtigt,
  • die Art und Weise der Unterschriftensammlung zum Bürgerbegehren unter Angabe von sachfremden und teilweise falschen Argumenten – es wird bei einer Eigenbeförsterung die Waldpädagogik in unseren Kindergärten und Grundschule fortgeführt und Bürger können weiterhin Brennholz vom Gemeindeförster beziehen - äußerst fragwürdig ist,
  • und ein Bürgerbegehren erhebliche Kosten in Höhe von insgesamt ca. 10.000 € und zusätzlichen Personalkosten von ca. 5.000 € verursacht,

hat sich die Gemeindevertretung dazu entschlossen, den aus der Unterschriftensammlung angetragenen Wunsch von 474 Bürgerinnen und Bürger umzusetzen und den demokratischen Weg eines Bürgerentscheids zur künftigen Beförsterung durchzuführen.

Sie können versichert sein, dass die Entscheidung zum Ausscheiden aus der Beförsterung nach intensiver Vorbereitung aufgrund von sachlichen Erwägungen getroffen wurde. Wir als Gemeinde wollen die Zeit bis zum 24.06.2018 nutzen, Sie zu der Thematik der Beförsterung des Gemeindewaldes umfassend zu informieren. Sie werden dann auch das erfahren, was in dem Bürgerbegehren nicht angeführt wurde; dass sich etwa aufgrund der neuen Gebührenrichtwerte von HessenForst erhebliche jährliche Kostensteigerungen bis zum Jahr 2025 ergeben, während eine eigene Beförsterung gegenüber HessenForst jährlich rund 40.000 € günstiger ist.

Wie bereits dem Informationsschreiben an alle Haushalte der Gemeinde Weinbach vom 04.01.2018 zu entnehmen war, sind folgende Kriterien zur Ausstiegsentscheidung bei HessenForst und zur Eigenbeförsterung durch einen gemeindeeigenen Förster von Bedeutung.

Kriterium 1: 
Kartellrechtlich unzulässige Monopolstellung HessenForst bei der Holzvermarktung

Hierbei wird aus wettbewerbsrechtlichen Gründen die Wahrnehmung von wesentlichen Beförsterungsaufgaben und des Holzverkaufs für Kommunalwälder durch den Dienstleister HessenForst künftig nicht mehr möglich sein. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als oberste Dienstbehörde hat bereits veröffentlicht, dass bei forstlichen Vereinigungen im Bereich Holzverkauf kein staatliches Personal mehr eingebunden sein darf. In dem Rechtsverfahren des Bundeskartellamts, das gerichtlich das Oberlandesgericht Düsseldorf am 15.03.2017 bestätigte, wurde auch das Land Hessen seit 2017 mit einbezogen. Darüber hinaus wird der Bundesgerichtshof am 10.04.2018 neben dem Holzverkauf auch über vorgelagerte Tätigkeiten des Holzverkaufs sowie über die Revierleitung – also quasi über die Zulässigkeit der kompletten Beförsterung durch staatliche Einrichtungen – befinden. Sollte, wie zu erwarten ist, die Unzulässigkeit der staatlichen Beförsterung von Kommunalwälder vom Bundesgerichtshof bestätigt werden, dann darf HessenForst künftig seine Beförsterungsdienstleistungen nicht mehr der Gemeinde Weinbach anbieten.

Kriterium 2: 
Erheblich gestiegene Beförsterungskosten von HessenForst 

Im Diagramm ist der Kostenverlauf von 2017 bis 2025 für die Beförsterungsvarianten Dienstleister HessenForst gegenüber der Vorzugsvariante Angestellter Förster dargestellt. Insbesonders durch die stetig steigenden Kosten für die Revierleitung HessenForst sowie durch die mengenbezogenen Holzverkaufskosten, sind die Beförsterungskosten von HessenForst von 2017 – 2025 (77.114 € - 102.453 €) mit deutlichem Abstand höher als die Kosten eines gemeindeeigenen Försters (43.203 € - 50.620 €). Somit würden sich bei einer weiteren Beförsterung durch HessenForst für die Gemeinde Weinbach im Zeitraum von 2017 bis 2025 Mehrkosten von über 380.000 € ergeben. Die Gemeinde Weinbach ist nicht bereit, die entstehenden Mehrkosten zu Lasten der Nachhaltigkeit unseres Gemeindewaldes durch eine wesentliche Erhöhung des Holzeinschlags zu kompensieren. Die erheblichen Einsparungen aus der Eigenbeförsterung können wir bestens in andere Bereiche zum Wohle unserer Gemeinde einsetzen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Steuerbelastungen nicht steigen.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die fachlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien eindeutig für den Ausstieg bei HessenForst und für eine Eigenbeförsterung mit einem gemeindeeigenen Förster sprechen.

Die Qualität der Beförsterung wird sich durch die Anforderungskriterien bei der vorgesehenen Stellenausschreibung zur Auswahl eines eigenen Försters nicht verschlechtern, sondern das wichtigste Ziel einer nachhaltigen Beförsterung unseres Gemeindewalds wesentlich gefördert. Weiterhin ist es für die Identifikation mit dem „eigenen“ Gemeindewald sehr förderlich, wenn der künftige gemeindeeigene Förster, wie bislang auch unsere beiden Forstwirte und der Forstwirtschaftsmeister, im direkten Angestelltenverhältnis der Gemeinde Weinbach steht.

Seitens der Gemeinde Weinbach ergeht daher die eindeutige Empfehlung, die Frage im Bürgerentscheid

„Sind Sie dafür, dass der Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.11.2017, die langjährige Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb HessenForst zu beenden und ihm den Ausstieg aus der Beförsterung zu erklären, aufgehoben wird und der Wald damit auch zukünftig vom Revierförster und dem Forstamt Weilmünster weiterhin betreut wird?“

mit einem „Nein“ zu beantworten.

Sollten Sie zu der komplexen Thematik Beförsterung noch Fragen haben oder neben den noch kommenden Informationsmaßnahmen weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, die Mitglieder der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstands oder mich anzusprechen.

Im Namen der Gemeindegremien und der Gemeindeverwaltung, 

Ihr Jörg Lösing

Bürgermeister

Das Informationsschreiben vom 04.01.2018 sowie die Datenpräsentationen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung am 23.11.2017 und am 21.12.2017 finden Sie hier:

Informationsschreiben vom 04.01.2018
Folienvorlage zur GVe- Sitzung am 23.11.2017 zur künftigen Beförsterung 
Folienvorlage zur GVe- Sitzung am 21.12.2017 Organisation künftige Eigenbeförsterung

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

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