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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern

Aufgrund der langen Dürre hat der Landkreis Limburg-Weilburg eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Diese finden Sie hier.

Das ausgesprochene Verbot bezieht sich nur auf Wasserentnahmen im Zuge des gesetzlich geregelten Gemeingebrauches sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauches.

Wasserentnahmen durch die Feuerwehren des Landkreises, die im Rahmen der Gefahrenabwehr erforderlich sind, werden von diesem Verbot nicht berührt und sind daher weiterhin zulässig.
Auch sind Wasserentnahmen im Rahmen von Übungen und Ausbildungen der Feuerwehren zulässig, sofern das entnommene Wasser unmittelbar im Anschluss wieder dem Gewässer zugeführt wird. Im Rahmen von Übungen und Ausbildungen ist jedoch darauf zu achten, dass in den Gewässern jederzeit eine ausreichende Mindestwasserführung gegeben ist.

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

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