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Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen GewässernAufgrund der langen Dürre hat der Landkreis Limburg-Weilburg eine Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Diese finden Sie hier. Wasserentnahmen durch die Feuerwehren des Landkreises, die im Rahmen der Gefahrenabwehr erforderlich sind, werden von diesem Verbot nicht berührt und sind daher weiterhin zulässig. Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
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