Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach hat in ihrer Sitzung am 20.09.2018 die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 einstimmig beschlossen.
Gemäß §§ 36 und 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) liegt die Vorschlagsliste
für die Wahl der Schöffen liegt in der Zeit vom
Montag, dem 08.10.2018 bis zum Freitag, dem 12. Oktober 2018,
während der Öffnungszeiten, und zwar montags, donnerstags, und freitags von 9 bis 12 Uhr, dienstags von 7 bis 12 Uhr und mittwochs von 15 bis 19 Uhr in der Gemeindeverwaltung Weinbach, 35796 Weinbach, Elkerhäuser Straße 17, Bürgerbüro, zu jedermanns Einsichtnahme offen.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Weinbach, den 05.10.2018
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weinbach
Lösing, Bürgermeister