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Abräumung und Einebnung von Gräbern auf den Friedhöfen der Gemeinde WeinbachWir möchten alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbach darüber informieren, dass Grabräumungen auf den nachfolgend genannten Friedhöfen stattfinden werden. Die einzelnen Gräber entnehmen Sie bitte aus der Karte. Die Grabräumung erfolgt gem. § 32 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Gemeinde Weinbach über Mitarbeiter des Bauhofes oder deren Beauftragten. Darüber hinaus bitten wir um schriftliche Mitteilung ob im Zuge der Räumung weitere Gräber vor Ablauf der Nutzungszeit mit geräumt werden sollen. Eine eigenständige Räumung von Gräbern ist nicht gestattet. Sollte der Wunsch bestehen, dass der Grabstein in den privaten Besitz der Angehörigen übergeht, so ist dies im Vorfeld der Friedhofsverwaltung schriftlich mitzuteilen. Für Fragen steht Ihnen während den Öffnungszeiten der Gemeinde Herr Knetsch von der Friedhofsverwaltung, unter der Telefonnummer 06471 / 94 30 44 oder per e-Mail p.knetsch@weinbach.de, gerne zur Verfügung.
Friedhof Elkerhausen Friedhof Blessenbach
Weinbach, 04. März 2019 Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
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