Bekanntmachung Gemeinde Weinbach
Öffnung des Weinbacher Freibades
Ab Donnerstag, den 30. Mai 2019 (Christi Himmelfahrt) ist das solarbeheizte Freibad in Weinbach geöffnet.
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10.00 Uhr – 20.00 Uhr Samstag/Sonntag 10.00 Uhr – 19.00 Uhr Feiertage 10.00 Uhr – 19.00 Uhr Bei schlechter Witterung sind verkürzte Öffnungszeiten möglich.
Eintrittskarten Freibad Weinbach Tageskarten: Kinder von 6 bis 16 Jahren 1,50 € Tageskarten: Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene 3,00 € Zehnerkarten: Kinder von 6 bis 16 Jahren 12,00 € Zehnerkarten: Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene 27,00 € Jahreskarten: Kinder von 6 bis 16 Jahren 24,00 € Jahreskarten: Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene 54,00 € Familienkarten: max. 2 Elternteile (Erziehungsberechtigte*) und deren eigene Kinder ➝ ab Volljährigkeit fallen sie aus dem Verbund! 90,00 €
Gruppenkarten: Schülergruppen: Ab 10 Personen unter Aufsicht eines Betreuers oder Lehrers: 1,00 €. Je angefangene 10 Personen hat 1 Betreuer/Lehrer freien Eintritt. Weitere Begleitpersonen bezahlen den regulären Eintrittspreis pro Person.
Seniorengruppen: Ab 10 Personen unter Aufsicht eines Betreuers oder Gruppenleiters 2,50 €. Je angefangene 10 Personen hat 1 Betreuer/Gruppenleiter (mit Betreuer-/Gruppenleiterausweis) freien Eintritt. Weitere Begleitpersonen bezahlen den regulären Eintrittspreis pro Person.
Gruppen von Kindergeburtstagen: werden mit Vorlage eines Genehmigungsschreibens der Gemeinde Weinbach wie Schulgruppen behandelt. 1,00 € pro Person.
Besondere Personengruppen: Schüler, Studenten, Auszubildende, wehrplfichtige Soldaten und Zivildienstleistende (je bis max. 27 Jahren), Schwerbehinderte, Bezieher von Arbeitslosengeld/-hilfe und Sozialhilfeempfänger zahlen bei Vorlage der entsprechenden amtlichen Ausweise/Bescheinigungen den für „Kinder von 6 bis 16 Jahren“ geltenden Eintrittspreis: 1,50 €, 12,00 € oder 24,00 €.
Die Benutzung des Freibades ist gebührenfrei für: Kinder unter 6 Jahren Kinder, die in einem Kindergarten im Gemeindegebiet aufgenommen sind, sowie die betreuenden Erzieherinnen, im Rahmen des Kindergartenbetriebes. (Gemäß ausgestellte Bescheinigung der Gemeindeverwaltung Weinbach.) Geburtstagskinder haben am gleichen Tag, gegen Vorlage des Ausweises, freien Eintritt. Betreuer des schwerbehinderten Badegastes mit entsprechendem amtlichen Ausweis/ Bescheinigung.
Gruppen sind grundsätzlich anzumelden! Kindergeburtstagsgruppen sind grundsätzlich anzumelden (zwecks Genehmigung. Kein Programm von Seiten der Gemeinde oder des Betreibers!). Erziehungsberechtigte sind auch Großeltern, sonstige Verwandte oder Pflegeeltern mit entsprechendem Nachweis (z. B. Beschluss des Amtsgerichtes)! * Familienkarte
Weinbach, den 23.05.2019
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Weinbach
Lösing, Bürgermeister
Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: Montag: 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
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