Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Aktuelle Information zum Corona-Virus -Schließung von Einrichtungen der Gemeinde Weinbach-


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund aktueller Verordnungen der hessischen Landesregierung bleiben zur Eindämmung des Coronavirus und dem notwendigen Schutz der Bevölkerung ab Montag, den 16.03.2020 zunächst bis zum Ende der Osterferien alle Schulen und Kindertagesstätten in Hessen geschlossen. Dieser Vorgehensweise schließen sich der Landkreis Limburg-Weilburg sowie alle Kommunen uneingeschränkt an.

Gemäß den Vorgaben der Hessischen Landesregierung wird eine Notbetreuung für die Kinder derjenigen Eltern eingerichtet, die einer Berufsgruppe angehören, welche für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig sind. Voraussetzung ist aber, dass diese Personen alleinerziehend sind oder beide Elternteile in einer solchen Berufsgruppe tätig sind.

Als weitere Maßnahme bleibt das Rathaus der Gemeinde Weinbach ab Montag, dem 16.03.2020 bis vorerst zum 10.04.2020 für den Publikumsverkehr geschlossen.

Alle notwendigen Behördengänge der Bürgerinnen und Bürger können nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per Mail) vorgenommen werden. Hier kann auch geklärt werden, ob ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.

Setzen Sie sich daher telefonisch unter 06471/94300 oder per Email an info@gemeinde-weinbach.de mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung. Weitere Telefonnummern sowie die Mailadressen unserer Mitarbeiter können Sie auf unserer Homepage www.gemeinde-weinbach.de entnehmen.

Ebenfalls bleiben in dieser Zeit alle Dorfgemeinschaftshäuser sowie der Konferenzraum der Mehrzweckhalle Weinbach für jegliche öffentliche und private Veranstaltungen geschlossen.

Für alleinstehende Mitbürgerinnen und Mitbürger, die altersbedingt oder immungeschwächt derzeit keine Tätigkeiten in der Öffentlichkeit erledigen sollten und nicht auf die Unterstützung aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis zurückgreifen können, bietet die Gemeinde Weinbach an, notwendige Einkäufe oder Beschaffungen für die Grundversorgung zu organisieren. Bitte nutzen Sie hierfür die oben genannte Telefonnummer bzw. die Email-Adresse, wir helfen dann gerne.

Im Sinne des gesamten Schutzes der Bevölkerung und der dauerhaften Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung sowie zur Entgegenwirkung einer raschen Ausbreitung des Virus bitten wir um Verständnis für die ergriffenen Vorsichtsmaßnahmen.

Abschließend hätte ich noch eine Bitte: Gehen Sie die Dinge mit einer gebotenen Sorgfalt aber dennoch auch mit einer gewissen Gelassenheit an und bleiben Sie gesund. Gemeinsam werden wir diese schwierige Situation meistern!


Weinbach, den 16.03.2020


Der Gemeindevorstand der Gemeinde Weinbach
Ihr Bürgermeister Jörg Lösing

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.