Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Einladung zur 29. Sitzung der Gemeindevertretung am 10.03.2020

Bekanntmachung
der Gemeinde Weinbach

Gemäß § 58 Abs. 1, 5 HGO lade ich im Benehmen mit dem Gemeindevorstand die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach zur 29. öffentlichen Sitzung für


Dienstag, den 10.03.2020, 19:30 Uhr
in das Sitzungszimmer der Gemeinde Weinbach im Rathaus
ein.


T a g e s o r d n u n g

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung zur Sitzung

2. Festsetzung des Termins der Bürgermeisterwahl 2020 und einer ggf. notwendigen Stichwahl
    hier: Beschlussfassung der Gemeindevertretung

3. Finanzplanungserlass 2020
    a) Bericht gem. § 105 HGO
    b) Bericht gem. § 106 HGO
    hier: Kenntnisnahme der Gemeindevertretung

4. Erschließung des 2. Bauabschnittes in dem Baugebiet „Auf der Hohl“ im Ortsteil Gräveneck im
    Rahmen einer Bodenbevorratungsmaßnahme mit der Hessischen Landgesellschaft mbH
    hier: Beschlussfassung der Gemeindevertretung

5. Bericht des Gemeindevorstandes

 

Weinbach, den 28.02.2020


gez. Thomas Appl
Vorsitzender der Gemeindevertretung


Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.