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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Kostenfreie Verteilung von Schutzmasken an die Haushalte


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ab dem 27.04.2020 gilt bundesweit für jeden Menschen die Pflicht zumTragen einer Mund- und Nasenschutzmaske bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und bei Betreten des Publikumsbereichs von Geschäften, Bank- und Postfilialen, um sich und andere vor einer Ansteckung durch das Corona-Virus zu schützen. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, gilt nicht für Kinder unter 6 Jahren und Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.

Unser Landkreis hatte bereits am 16. April bekannt gegeben, dass er vorsorglich eine Million Masken bestellt hat und den Großteil den Städten und Gemeinden im Landkreis zum Selbstkostenpreis von 39 Cent je Stück
zur Verfügung stellt. Aufgrund von Lieferverzögerungen konnten die Masken leider erst am 6. Mai in Limburg abgeholt werden.
Die Gemeinde Weinbach hat den komplett zugeteilten Anteil von 24.750 Stück für die Haushalte zum Selbstkostenpreis angekauft. Diese stellen wir unseren Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zur Verfügung, um Ihnen für die erste Zeit einen wirksamen Ansteckungsschutz zu gewährleisten. Daher erhalten Sie hiermit 10 Schutzmasken (Abgabemenge pro Haushalt). Darüber hinaus haben wir von unseren einheimischen „Tüftlern“ einen „Clixx“ zum Selbstanfertigen einer einfachen Mund-/ Nasenmaske mit einem Papiertaschentuch, Küchenpapier oder Stoffstück nebst Gebrauchsanleitung beigefügt. Die Verteilung erfolgte in Absprache mit unseren Feuerwehren durch die Mitglieder der Feuerwehren durch Einwurf in Ihre Briefkästen, um Kontakte zu vermeiden.

Das Angebot zur Organisation notwendiger Einkäufe der Grundversorgung besteht natürlich weiterhin.

Kommen Sie gut durch diese für uns alle schwierige Zeit und bleiben Sie gesund!

Ihr
Jörg Lösing

Wir sind gerne für Sie da

Aufgrund der derzeitigen Situation ist das Rathaus momentan für den Publikumsverkehr geschlossen. Kontaktieren Sie uns bitte per email oder telefonisch.

Die regulären Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

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