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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Die Sportstätten im Innen- und Außenbereich der Gemeinde Weinbach dürfen nach den Auslegungshinweisen zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie, Stand 12.05.2020, für den Sportbetrieb wieder geöffnet werden.
Der Sportbetrieb ist nur in begrenztem Umfang gestattet. So ist der Wettkampfbetrieb, der nicht im Bereich des Spitzen- und Profisports liegt, untersagt. Wettkampfbetrieb umfasst aber nicht jede Wettkampfsimulation im Training, insbesondere bei kontaktlosen Simulationen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports ist gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt. Dieses ist von der zuständigen Behörde zu überprüfen. Die Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen, Einstellungstests, Leistungsfeststellungen sowie anderen Prüfungen in Ausbildungen und Studiengängen, bei denen Sport wesentlicher Bestandteil ist, ist ebenfalls gestattet.


Der Trainingsbetrieb ist gestattet, wenn

• er kontaktfrei ausgeübt wird,
• ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen gewährleistet ist,
• Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten,  durchgeführt werden,
• Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, mit Ausnahme der Toiletten, geschlossen bleiben,
• der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und
• Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
• Zuschauer sind nicht gestattet (Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten.)
(Auszug aus der Verordnung)
 
Voraussetzung ist allerdings, dass die Vereine und Verbände für Ihre Zwecke ein spezielles COVID 19-Schutz- und Handlungskonzept erstellen, das natürlich an die Ausgangssituation der jeweiligen Örtlichkeiten angepasst werden muss. Die Einhaltung dieses Hygienekonzepts ist von den Vereinen und Verbänden zu gewährleisten. Die Nutzung der Sportstätten kann nur unter Betreuung/Aufsicht durch Übungsleiter/innen möglich sein. Ausnahme hier sind kontaktfreie Sportarten, wie z.B. Reiten, Tennis oder auch im Schützenverein. In jedem Fall müssen der gebotene Mindestabstand von 1,5 m zwischen Personen und die Hygienevorschriften gewährleistet sein. Neben der Vorgabe, dass Umkleidekabinen, Dusch- und Waschräume sowie die Gemeinschaftsräumlichkeiten, geschlossen bleiben sollen, wird dringend empfohlen die Toiletten geschlossen zu halten. Eine Öffnung/ Benutzung sollte nur in Notfällen durch den/die Übungsleiter/in ermöglicht werden und die anschließende Desinfektion und Schließung der Toilette muss gewährleistet sein.
Allgemein öffentlich zugängliche Toiletten stellen hinsichtlich der geforderten hygienischen Randbedingungen ein zu großes Risiko dar.

Auch Gesangs- und Chorproben sind derzeit leider noch nicht möglich.

Abschließend bleibt festzuhalten, dass die Öffnung der Sportstätten immer abhängig von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie sowie der damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben sein wird.


Wir sind gerne für Sie da

Aufgrund der Coronakrise bleibt das Rathaus für den Publikumsverkehr derzeit geschlossen. Wir bitten Sie um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon. 

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

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Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

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