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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Nachrücken eines Bewerbers im Ortsbeirat Edelsberg

Bekanntmachung der Gemeinde Weinbach

Der bei der Wahl zum Ortsbeirat Edelsberg am 14.03.2021 aufgrund des Wahlvorschlages der Bürger für Edelsberg - BfE - in den Ortsbeirat Edelsberg gewählten Bewerbers, Herr Robert Neitzel, Kirchstraße 1, Edelsberg, 35796 Weinbach, hat mit Wirkung vom 27.02.2023 auf seinen Sitz in dem am 14.03.2021 gewählten Ortsbeirat Edelsberg verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass Herr Robert Neitzel aus dem am 14.03.2021 gewählten Ortsbeirat Edelsberg ausscheidet.

Der nächste berücksichtigungsfähige, noch nicht berufene Bewerber aus dem Wahlvorschlag der Bürger für Edelsberg – BfE - Herr Carsten Reif, Mozartstraße 18, Edelsberg, 35769 Weinbach, hat die Berufung angenommen und rückt in den am 14.03.2021 gewählten Ortsbeirat Edelsberg nach.

Gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit §§ 25 bis 27 KWG kann gegen diese Feststellungen jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Der Einspruch der wahlberechtigten Person, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der bes. Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Weinbach, Elkerhäuser Straße 17, 35796 Weinbach, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.


Weinbach, den 21.03.2023

Die besondere Wahlleiterin
der Gemeinde Weinbach,
D. Traut-Heil

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