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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Ortsgerichtsschöffin / Ortsgerichtsschöffe gesucht


Zur Verstärkung des Ortsgerichts Weinbach II (zuständig für die Ortsteile Blessenbach, Elkerhausen und Fürfurt) sucht die Gemeinde Weinbach zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Ortsgerichtsschöffin / Ortsgerichtsschöffen

Das Ortsgericht ist Hilfsbehörde der Justiz und diesem obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht (hier: Amtsgericht Weilburg).

Die ehrenamtlich tätige Person wird von der Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach gewählt und es erfolgt anschließend die Bestellung zur Ehrenbeamtin / zum Ehrenbeamten des Landes Hessen durch die Direktorin des Amtsgerichtes Weilburg.

Ihr Aufgabengebiet:
Das Aufgabengebiet der Schöffin / des Schöffen umfasst insbesondere die Mitwirkung bei Nachlasssicherungen und Schätzungen von Grundstücken und Gebäuden.

Anforderungsprofil:
Die Bewerberinnen / die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in dem Ortsgerichtsbezirk haben.
Zum/r Ortsgerichtsschöffen/Ortsgerichtsschöffin dürfen nur Personen benannt werden, die allgemeines Vertrauen genießen, Lebenserfahrung haben und unbescholten sind.
Die Bestellung zum Ortsgerichtsmitglied erfolgt für 10 Jahre. Ist die Bewerberin bzw. der Bewerber bereits 65 Jahre alt, erfolgt die Bestellung für 5 Jahre.


Sollten Sie Interesse an der Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit haben, dann freuen wir uns über Ihre schriftliche Bewerbung an den

Gemeindevorstand der Gemeinde Weinbach
-Hauptamt-
Elkerhäuser Straße 17
35796 Weinbach
f.scherber(at)weinbach.de

Bei Fragen oder für weitere Einzelheiten steht Ihnen im Rathaus als Ansprechpartner Herr Scherber unter der Rufnummer 06471/9430-13 oder per E-Mail an f.scherber(at)weinbach.de gerne zur Verfügung.

Wir sind gerne für Sie da

Wir bitten zur Terminvereinbarung um vorherige Kontaktaufnahme per email, oder Telefon. Für Angelegenheiten im Bürgerbüro / Gewerbewesen können Sie auch die Termine online unter: https://www.terminland.eu/weinbach/ buchen. Email-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte den Rubriken "Ansprechpartner" auf dieser Homepage.
Für eine telefonische Erreichbarkeit nutzen Sie bitte die digitale Rezeption unter 06471 / 9430-0.



Reguläre Terminvereinbarungszeiten der Verwaltung:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 15:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Für Ihre Anfragen und für individuelle Terminvereinbarungen sind wir für Sie telefonisch sowie per E-Mail erreichbar:

06471 94 30–0
info(at)weinbach.de

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

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Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

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