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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

hier: Auslegung der Vorschlagsliste

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach hat in ihrer Sitzung am 01.06.2023 die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 einstimmig beschlossen.

Gemäß §§ 36 und 37 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) liegt die Vorschlagsliste  

für die Wahl der Schöffen in der Zeit von

Montag, dem 03.07.2023 bis zum Freitag, dem 07.07.2023,

während der Öffnungszeiten, und zwar montags, donnerstags, und freitags von 9 bis 12 Uhr, dienstags von 7 bis 12 Uhr und mittwochs von 15 bis 19 Uhr in der Gemeindeverwaltung Weinbach, 35796 Weinbach, Elkerhäuser Straße 17, Bürgerbüro, zu jedermanns Einsichtnahme offen.

Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.

Weinbach, den 27.06.2023

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Weinbach

Britta Löhr, Bürgermeisterin

Wir sind gerne für Sie da

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Dienstag 07:00 - 12:00 Uhr
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Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

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