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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Ortsübliche Bekanntmachung nach § 74 Abs. 4 HVwVfG - Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Brücke Gräveneck im Zuge der L 3452 von Bau-km 0-011,95 bis 0+668,46


Der Plan für den Ersatzneubau der Brücke Gräveneck einschließlich des Abbruchs des vorhandenen Brückenbauwerks im Zuge der L 3452 zwischen Runkle/Wirbelau und Weinbach/Gräveneck von Bau-km 0-011,95 bis 0+668,46 (von Netzknoten 5515 040 – Str.-km 1+964 bis Netzknoten 5515 043 – Str.-km 0+833) in den Gemarkungen Gräveneck der Gemeinde Weinbach, Runkel und Steeden der Stadt Runkel einschließlich der Realisierung von landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit den sich aus den Violetteintragungen in den Planunterlagen ergebenden Änderungen und Ergänzungen ist vom Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) am 19. November 2024 – VI 1-061-k-08-2508#003 – festgestellt worden (§§ 33 Abs. 1 HStrG i. V. m. § 74 Abs. 1 S. 1 HVwVfG).

Der Planfeststellungsbeschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung und der planfestgestellte Plan können in der Zeit vom 10. Dezember 2024 bis einschließlich 23. Dezember 2024

in der Gemeindeverwaltung Weinbach, Amt für Bauwesen, Elkerhäuser Str. 17, Altbau im Erdgeschoss

Montag 9.00 bis 12.00h und 14.00 bis 16.00h
Dienstag 7.00 bis 12.00h und 14.00 bis 16.00h
Mittwoch 15.00 bis 19.00h
Donnerstag 9.00 bis 12.00h und 14.00 bis 16.00h
Freitag 9.00 bis 12.00h

eingesehen werden.

Der Planfeststellungsbeschluss gilt mit Ende der Auslegungsfrist allen Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, als zugestellt (§ 74 Abs. 5 Satz 3 VwVfG).

Wiesbaden, den 25. November 2024

Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

VI 1-061-k-08-2508#003


Wird bekannt gemacht:
Gemeindevorstand der Gemeinde Weinbach
gez. Christian Harms, Bürgermeister

 

 

Wir sind gerne für Sie da

Wir bitten zur Terminvereinbarung um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon. Für Angelegenheiten im Bürgerbüro / Gewerbewesen können Sie auch die Termine online unter: https://www.terminland.eu/weinbach/ buchen. Email-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte den Rubriken "Ansprechpartner" auf dieser Homepage.
Für eine telefonische Erreichbarkeit nutzen Sie bitte die digitale Rezeption unter 06471 / 9430-0.


Servicezeiten ohne vorherige Terminvereinbarung:
 
•             Dienstags von 7:00 bis 12:00 Uhr
•             Donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr
•             jeder erste Mittwoch im Monat von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 
Servicezeiten mit vorheriger Terminvereinbarung:
 
•             Montags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
•             Mittwochs von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr mit Ausnahme des ersten Mittwochs im Monat
•             Freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Für Ihre Anfragen und für individuelle Terminvereinbarungen sind wir für Sie telefonisch sowie per E-Mail erreichbar:

06471 94 30–0
info(at)weinbach.de

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

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Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

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