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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Ratten auf Privatgrundstücken: Eigentümer zur Bekämpfung verpflichtet


In den vergangenen Wochen wurden vermehrt Rattenvorkommen im Gemeindegebiet festgestellt – sowohl auf öffentlichen Flächen als auch auf privaten Grundstücken. Die Gemeindeverwaltung nimmt dieses Thema sehr ernst und arbeitet bereits mit Fachstellen an einem koordinierten Vorgehen zur Bekämpfung im öffentlichen Raum.

Rattenbefall beschränkt sich allerdings nicht nur auf den öffentlichen Raum, sondern auch Privatgrundstücke sind häufig hiervon betroffen. Für die Rattenbekämpfung auf Privatgrund sind ausschließlich die jeweiligen Eigentümer verantwortlich.

Warum treten aktuell mehr Ratten auf?
Ratten finden zunehmend attraktive Nahrungsquellen auf privaten Grundstücken – z. B. durch

    • ungesicherte Komposthaufen,

    • Fallobst,

    • offen zugängliches Vogelfutter,

    • achtlos abgestellte Müllsäcke oder Tierfutterreste im Garten und

    • unsachgemäße Entsorgung von Grünabfällen.

    • Zudem können die im Herbst auf den abgeernteten Feldern im Außenbereich fehlenden 
      Nahrungsquellen dafür sorgen, dass sich Ratten in den eher urbanen Raum zurückziehen.

Solche Bedingungen fördern die Ansiedlung und Vermehrung der Tiere und erschweren gleichzeitig die Bekämpfung.

Was müssen Eigentümer jetzt tun?
Bei einem festgestellten oder vermuteten Rattenbefall auf dem eigenen Grundstück sind Sie als Eigentümer verpflichtet, unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung zu ergreifen. Dies kann z. B. durch die Beauftragung eines zugelassenen Schädlingsbekämpfers erfolgen.

Darüber hinaus bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger um folgende präventive Maßnahmen:

    • Halten Sie Kompostbehälter stets geschlossen und entfernen Sie regelmäßig Speisereste.

    • Verzichten Sie auf das Füttern von Vögeln in den Sommermonaten.

    • Lagern Sie Müll sicher und verschlossen.

    • Vermeiden Sie offen herumliegende Futterreste von Haustieren.

    • Entsorgen Sie Ihre Grünabfälle sachgemäß.

Keine Bekämpfung durch die Gemeindeverwaltung auf Privatflächen
Die Gemeindeverwaltung wird nicht auf Privatgrundstücken tätig werden, auch nicht durch Beauftragung von Dienstleistern. Zuständig sind ausschließlich die Grundstückseigentümer.

Die Gemeindeverwaltung Weinbach appelliert daher an die Verantwortung der Bürgerinnen und Bürger, durch umsichtiges Verhalten und rechtzeitige Maßnahmen zur Eindämmung des Problems beizutragen.

Wir sind gerne für Sie da

Wir bitten zur Terminvereinbarung um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon. Für Angelegenheiten im Bürgerbüro / Gewerbewesen können Sie auch die Termine online unter: https://www.terminland.eu/weinbach/ buchen. Email-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte den Rubriken "Ansprechpartner" auf dieser Homepage.
Für eine telefonische Erreichbarkeit nutzen Sie bitte die digitale Rezeption unter 06471 / 9430-0.

Servicezeiten ohne vorherige Terminvereinbarung:
 
•             Dienstags von 7:00 bis 12:00 Uhr
•             Donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr
•             jeder erste Mittwoch im Monat von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 
Servicezeiten mit vorheriger Terminvereinbarung:
 
•             Montags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
•             Mittwochs von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr mit Ausnahme des ersten Mittwochs im Monat
•             Freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Für Ihre Anfragen und für individuelle Terminvereinbarungen sind wir für Sie telefonisch sowie per E-Mail erreichbar:

06471 94 30–0
info(at)weinbach.de

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