Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Spenden-Radtour „Menschen für Kinder e.V.“ am 14. Juni 2025


Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Verein „Menschen für Kinder“ ist Ihnen sicher seit Jahren bekannt und bittet um Ihre Unterstützung.

Seit nunmehr fast 30 Jahren sammelt dieser Verein Geld für in Not geratene – insbesondere krebskranke – Kinder. Mit Hilfe der mehr er als 2.400 Mitglieder, Sponsoren und ganz unterschiedlichen Benefiz-Veranstaltungen konnte der Verein alleine in den letzten 10 Jahren mehr als 2,5 Millionen Euro für die gute Sache einnehmen und zweckgebunden eins zu eins an erkrankte Kinder bzw. Kliniken weitergeben.

Die wichtigste Einnahmequelle ist die jährlich stattfindende Benefiz-Spendenradtour mit 500 Radlern und ca. 120 Helfern. Die diesjährige Radtour findet am 14.6.2025 statt. Start und Ziel ist bei der SÜWAG in Steeden. Von hier fahren wir über Weinbach zum Mittagsstopp nach Staffel. Weiter geht es nach Offheim und Elz zum Kaffee-Stopp nach Limburg. Anschließend geht es zurück nach Steeden zur Süwag.

In den oben genannten Städten und Gemeinden wird das Fahrerfeld einen Halt von jeweils rund 30 Minuten – zum Mittagessen und Kaffeetrinken sogar ca. 50 Minuten – einlegen. In dieser Zeit findet auf den Bühnen die Vorstellung bekannter Mitradler durch den Moderator der Hessenschau, Herrn Andreas Hieke statt. In den vergangenen Jahren ließen es sich viele Prominente nicht nehmen, sich für die gute Sache einzusetzen. Neben der Darbietung von musikalischen Beiträgen von Kindern besteht die Möglichkeit, dem Verein vor einem großen Publikum Spenden öffentlich und werbewirksam zu übergeben.

Wir freuen uns, wenn wir auch Sie dafür begeistern können, Menschen für Kinder e.V. - und damit kranke, in Not geratene Kinder mit einer Spende zu unterstützen. Bitte informieren Sie sich im Internet unter www.menschen-fuer-kinder.de über den Verein, über den Spenden-zweck und die Radtour. 

Wir bitten die Parkplätze der Gemeinde Weinbach unterhalb des Zäunwegs und am Rathaus ab Freitag bis Samstag für die Veranstaltung frei zu halten!

Hier finden Sie den dazugehörigen Infoflyer

Wir sind gerne für Sie da

Wir bitten zur Terminvereinbarung um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon. Für Angelegenheiten im Bürgerbüro / Gewerbewesen können Sie auch die Termine online unter: https://www.terminland.eu/weinbach/ buchen. Email-Adressen der jeweiligen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte den Rubriken "Ansprechpartner" auf dieser Homepage.
Für eine telefonische Erreichbarkeit nutzen Sie bitte die digitale Rezeption unter 06471 / 9430-0.


Servicezeiten ohne vorherige Terminvereinbarung:
 
•             Dienstags von 7:00 bis 12:00 Uhr
•             Donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr
•             jeder erste Mittwoch im Monat von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
 
Servicezeiten mit vorheriger Terminvereinbarung:
 
•             Montags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
•             Mittwochs von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr mit Ausnahme des ersten Mittwochs im Monat
•             Freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Für Ihre Anfragen und für individuelle Terminvereinbarungen sind wir für Sie telefonisch sowie per E-Mail erreichbar:

06471 94 30–0
info(at)weinbach.de

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.