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Aufgrund der täglich mehr werdenden Fälle von an Geflügelpest verendeten Wildvögeln ist gestern durch das hessische Umwelt-Ministerium (HMUKLV) für Hessen ein allgemeines Aufstallungsgebot für Geflügel und ein Verbot von Geflügel und Vogel-Ausstellungen /Börsen und Märkten erlassen worden. Hierzu ist eine Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht durch den Landkreis Limburg-Weilburg erlassen worden. Auch folgende Verhaltensregeln für Geflügelbetriebe gilt es zu beachten. Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
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