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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Bekanntmachung
Gemeinde Weinbach

Ankündigungsbeschluss zur Neufassung der §§ 6 u. 8 der Gebührenordnung der Friedhofssatzung vom 20. Dezember 2018

Die Gemeindevertretung hat in ihrer 34. Sitzung vom 18.02.2021 folgenden Ankündigungsbeschluss einstimmig beschlossen:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Weinbach beabsichtigt, in einer ihrer Sitzungen vom 1. März 2021 bis einschließlich 30. September 2021, rückwirkend zum 1. März 2021 eine Satzung zur Neufassung der §§ 6 u. 8 der Gebührenordnung zur Friedhofssatzung vom 20. Dezember 2018 zu erlassen. Gleichzeitig sollen die bisherigen §§ 6 u. 8 der Gebührenordnung außer Kraft treten.

Soweit auf den Friedhöfen der Gemeinde Weinbach bereits Urnengärten angelegt wurden, will die Gemeinde dort Bestattungen auch ermöglichen. Diesen in § 14 der Friedhofssatzung zu regelndem Tatbestand, der ab 1. März 2021 wirksam geworden ist, sollen die neuen §§ 6 u.8 der Gebührenordnung gebührenrechtlich erfassen. Mit der Neufassung der Regelung soll die Gebührenhöhe für die neue Grabart festgesetzt werden.
 
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieses Beschlusses mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.


Weinbach, den 2. März 2021

gez. Jörg Lösing
Bürgermeister                                                 

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