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Bekanntmachung Gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit §§ 25 bis 27 KWG kann gegen diese Feststellungen jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen.
Wir sind gerne für Sie daAufgrund der Coronakrise bleibt das Rathaus für den Publikumsverkehr derzeit geschlossen. Wir bitten Sie um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon. |
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