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Amtliche Bekanntmachung Bauleitplanung in der Gemeinde Weinbach Ergänzungssatzung - Heergartenweg im Ortsteil Edelsberg Hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage) Zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles im Bereich des Heergartenweges in Edelsberg hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.07.2016 den Erlass einer Ergänzungssatzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht. Ziel der Ergänzungssatzung ist es, unter Einbeziehung von bebauten Grundstücken die Grenze des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles festzulegen. Zur nachhaltigen Sicherung der geordneten städtebaulichen Entwicklung werden in der Satzung Festsetzungen zur zulässigen Art und dem Maß der baulichen Nutzung getroffen. Gemäß § 13 Abs. 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Während der Auslegungsfrist können zu dem Satzungsentwurf Stellungnahmen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen. Die Planunterlagen können während der Auslegungsfrist auch auf der Homepage des Planungsbüros (www.kubus-group.com – service - beteiligungsverfahren) eingesehen werden.
Weinbach, den 26.08.2016
Übersichtskarte: Lage und Abgrenzung des Gebiets für die Ergänzungssatzung Heergartenweg
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