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Vorlage NewsletterBekanntmachung Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Limburg-Weilburg hat in seiner Sitzung am 01.02.2016 die Bodenrichtwerte zum 1. Januar 2016 gemäß § 196 (1) Baugesetzbuch für die Gemeinde 35796 Weinbach beschlossen. Gemäß § 14 (6) der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 29.06.2012 sind die ermittelten Werte
Außerhalb dieser Zeit kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Berner Straße 11, 65552 Limburg a.d. Lahn, Tel: 06431 – 9105 6843, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. 65552 Limburg, den 26.04.2016 Gutachterausschuss gez. Reitz Vorstehende Bekanntmachung wird für den Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Limburg-Weilburg veröffentlicht. Weinbach, 08.06.2016 Gemeindevorstand der Gemeinde Weinbach gez. Jörg Lösing |
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