Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Einladung zur 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.06.2021


Gemäß § 62 Abs. 3 HGO lade ich im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Weinbach zur 2. öffentlichen Sitzung für

Dienstag, den 08.06.2021, 19:30 Uhr

in das Dorfgemeinschaftshaus in Blessenbach, Zum Grund 10,
35796 Weinbach-Blessenbach

ein.

- Die Sitzung findet unter den geltenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen statt. -


Tagesordnung

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung zur Sitzung und der
    Beschlussfähigkeit

2. Haushaltsausgleichsberatungen für das Jahr 2021;
    hier: Mögliche Hebesatzänderungen für Haushaltsjahr 2021

gez. Thomas Weil
Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses


Aktueller Hinweis:
Aufgrund der Corona-Pandemie bitten wir die interessierten Bürgerinnen und Bürger, welche an der öffentlichen Sitzung teilnehmen möchten, um vorherige Anmeldung und entsprechende Angabe der vollständigen Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer) unter p.weber@weinbach.de.

Wir sind gerne für Sie da

Aufgrund der Coronakrise bleibt das Rathaus für den Publikumsverkehr derzeit geschlossen. Wir bitten Sie um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon. 

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.