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Einladung zur 8. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
gemäß § 62 Abs. 3 HGO lade ich im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Weinbach zur 8. öffentlichen Sitzung für
ein.
Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
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