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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Inhalt

Bekanntmachung der Gemeinde Weinbach


Betr.:             Jagdgenossenschaftsversammlung des gemeinschaftlichen 
                     Jagdbezirks Weinbach – Edelsberg am 21.04.2016

Die Grundstückseigentümer der Gemarkung Edelsberg in der Gemeinde Weinbach, die im Jagdkataster eingetragen sind, werden hiermit zu einer Versammlung der Jagdgenossenschaft am:

Mittwoch, den 21. April 2016 , 20.00 Uhr

in den Raum der Feuerwehr (im ehemaligen Bürgermeisteramt) eingeladen.

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Feststellung der Anzahl der anwesenden Jagdgenossen sowie der vertretenen Grundfläche

2. Genehmigung der Tagesordnung

3. Jahresbericht des Vorsitzenden

4. Bericht des Kassenführers

5. Bericht der Kassenprüfer

6. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

7. Verwendung des Jagdertrages

8. Wahl von zwei Kassenprüfern

9. Verschiedenes


Die Beschlussfassung bei dieser Versammlung richtet sich nach § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes (BJG) i.d.F. vom 24.05.1968 (BGBl.IS.503).

Danach bedürfen die Beschlüsse der Jagdgenossenschaft sowohl der Mehrheit der der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit bei der Beschlussfassung vertretenen Grundstücksfläche.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 5 Abs. 2 der Satzung für die Jagdgenossenschaft Edelsberg, die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienen Jagdgenossen beschlussfähig ist, wenn fristgerecht geladen wurde.

Weinbach- Edelsberg, 4. April 2016                               Der Jagdvorstand
                                                                                  Walter Dorn, Jagdvorsteher

     

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     

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