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FFH-Gebiet Lahntal und seine HängeBekanntmachung der Gemeinde Weinbach Regierungspräsidium Gießen Dezernat V 53.3 Gießen, den 29.07.2016 Für das Fauna-Flora-Habitatgebiet „Lahntal und seine Hänge“ liegt der Maßnahmenplan nach § 5 Abs. 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz vor. Das 2170,21 ha große Fauna-Flora-Habitatgebiet (FFH-Gebiet) „Lahntal und seine Hänge“ ist eines von 639 Natura 2000-Gebieten, die das Land Hessen an die EU gemeldet hat. Für dieses Gebiet wurde ein Plan aufgestellt, in dem die Maßnahmen dargestellt werden, die zur Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes für das Natura 2000-Gebiet geeignet oder im Rahmen der Überwachung erforderlich sind. Der Maßnahmenplan soll vorrangig durch vertragliche Vereinbarungen mit den Eigentümern oder Pächtern der Grundstücke umgesetzt werden. Einblick in die Maßnahmenplanung für das FFH-Gebiet „Lahntal und seine Hänge“ und Informationen über die vorgesehene Umsetzung der Maßnahmen gewährt das Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg- Weilburg, Gymnasiumstr. 4, 65589 Hadamar, Herr Diederichs, Tel. 06431/296-5912. Für Auskünfte steht weiterhin das Regierungspräsidium Gießen, Frau Specht, Tel. 0641/303-5579, zur Verfügung. Im Auftrag Busse Vorstehende Bekanntmachung wird für das Regierungspräsidium Gießen, Dezernat V 53.3 veröffentlicht. Weinbach, den 09.08.2016 |
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