|
![]() |
![]() |
Informationen für die Winterzeit
Grundstückseigentümer sind zur Schneeräumung und der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte verpflichtet. Wir machen darauf aufmerksam, dass sich die Räum- und Streupflicht nicht nur auf Geh- und Fußwege vor bebauten Grundstücken erstreckt, sondern auch auf unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage (z.B. Gärten, Parkplätzen usw.).
Der Winterdienst auf öffentlichen Straßen, besonders an Steil- und Gefällstrecken sowie in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen, kann nur ordnungsgemäß erfolgen, wenn die Räum- und Streufahrzeuge die Straßen und Wege ungehindert befahren können. Achten Sie daher beim Abstellen von Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen darauf, dass die nötige Restfahrbahnbreite für Einsatzfahrzeuge gegeben ist.
Alle Anschlussnehmer (-inhaber) haben erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen, damit Frost- und Wasserschäden vermieden werden. Bei entstehenden Schäden (z. B. an Leitungen, Geräten, Gebäuden usw.) sowie damit verbundenen Wasserverlusten können die Verantwortlichen zur Kostenerstattung herangezogen werden.
Alle Hydranten und Abstellvorrichtungen der Wasserversorgungsanlagen sind zwingend freizuhalten. Bitte achten Sie darauf, dass diese immer zugänglich sind. Nur so ist ein schnelles Handeln durch Fach- und Einsatzkräfte (z.B. Feuerwehr) in der Trink- und Löschwasserversorgung gewährleistet. Besonders bei Schneefall werden oft unachtsam Fahrzeuge abgestellt, wodurch im Einsatzfall wertvolle Zeit verloren geht.
Der Gemeindevorstand Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
![]() |
![]() |
![]() |
|
![]() Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de ![]() |
Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden. Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. |