|
Es ist schön, dass wir im Durchschnitt gesünder sind und älter werden. Es bleibt Zeit den Ruhestand aktiv zu genießen. Allerdings stellt sich auch oft die Frage, ob man Entwicklungen, die zum Älterwerden unausweichlich dazu gehören, einfach auf sich zukommen lässt oder ob man aktiv und planvoll seine eigene Situation gestaltet. Gerade bei regional weit verstreuten Familien stellen sich für Ältere oft die Fragen: • Möchte ich allein/zu zweit bleiben oder suche ich nette Gesellschaft; Diese Fragen kommen oft auf, wenn man sich mit der Thematik „ Wohnen im Alter “ beschäftigt. Die Gemeinde Weinbach strebt an, in diesem Bereich aktiv zu werden. Die grundlegende Idee des Betreuten Wohnens für Senioren ist es, die Vorteile eines eigenen Haushalts (Unabhängigkeit, private Atmosphäre) mit einer verlässlichen Organisation von Unterstützungsleistungen zu verbinden. Durch die Schaffung planerischer Voraussetzungen, Begleitung von möglichen Investoren und einer begleitenden Seniorenarbeit befragen wir, unabhängig von der Altersstruktur, bewusst sämtliche Haushalte in der Gemeinde Weinbach, damit wir im Zuge einer umfassenden repräsentativen Umfrage • Ihre Wünsche (Wohnungsgröße, Ausstattung, Miet- oder Kaufvariante, Kauf- bzw. Mietkosten etc.) und kennen lernen. Um eine Planungsgrundlage für weitere Schritte zu erlangen, wurden in den vergangenen Wochen Fragebogen an alle Haushalte in der Gemeinde Weinbach verschickt. Die bisherige Resonanz ist sehr positiv. Für alle, die den Fragebogen noch nicht abgegeben haben, findet sich der Vordruck auch noch einmal unter dem folgenden Link: Fragebogen Projekt betreutes Wohnen in Weinbach.
Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
||
Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de |
Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden. Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen. |