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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Inhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbach,

wir freuen uns sehr, heute die Neufassung der Vereinsförder-Richtlinie der Gemeinde Weinbach auf unserer Homepage veröffentlichen. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 07.03.2016 in Kraft und löst die Richtlinie vom 01.01.2004 ab. Neben der Förder-Richtlinie haben wir Ihnen einen Vergleich zwischen der bisher gültigen Vereinsförder-Richtlinie und der Neufassung der Vereinsförder-Richtlinie vom 07.03.2016 beigefügt. Neben der grundsätzlichen Neustrukturierung, einzelnen Vereinfachungen und Konkretisierungen, Anpassungen bzw. Erhöhungen der Fördersätze sowie redaktioneller Änderungen wurden folgende wesentliche Punkte in der Neufassung dieser Richtlinie aufgenommen. 

  • Förderfähig sind neben eingetragene Vereine auch sonstige Vereine, Gruppen und Gemeinschaften, denen sich jedermann anschließen kann, die aktiv tätig sind und als gemeinnützig anerkannt sind.
  • Die allgemeine Mitgliedspauschale beträgt vereinheitlicht 2 € je Mitglied, die Mitgliedspauschale wird auch für Mitglieder unter 18 Jahren gewährt.
  • Die Meldung der Mitgliederzahl zum Stand 01.01. hat befristet bis zum 31.03. des betreffenden Jahres zu erfolgen, die Meldefrist ist ab dem Haushaltsjahr 2017 zu beachten.
  • Erweiterung der förderfähigen Unterhaltungskosten bzgl. der Wasser- und Abwasserkosten, Freistellung von einzelnen Betriebskostenarten sowie Erhöhung der maximalen Betriebskostenförderung.
  • Anstelle einer pauschalen Förderung über die Mitgliedszahl der Jugendlichen im Verein, erfolgt künftig eine Förderung auf alle Maßnahmen zur Jugendarbeit, wie Fahrten national und international, Lager und Freizeitveranstaltungen, Materialkosten etc.
  • Erweiterung der kostenfreien Nutzung (sowohl Miet- als auch Betriebskosten) aller Dorfgemeinschaftshäuser und der Mehrzweckhalle Weinbach für maximal fünf wirtschaftliche Veranstaltungen je Verein und Jahr. Eine Veranstaltung über mehrere Tage (z.B. Kirmesveranstaltung) zählt im Sinne dieser Förder-Richtlinie als eine Veranstaltung.

Nichts ist perfekt oder für ewig! Sofern Sie im Rahmen der praktischen Anwendung dieser neuen Richtlinie Änderungsbedarf erkennen, teilen Sie uns bitte Ihre Vorschläge und Anregungen mit. Gerne werden wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten diese Hinweise in die Förder-Richtlinie einarbeiten.

 

Ihr Bürgermeister
Jörg Lösing

     

Wir sind gerne für Sie da

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Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     

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