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InhaltLiebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbach, wir freuen uns sehr, heute die Neufassung der Vereinsförder-Richtlinie der Gemeinde Weinbach auf unserer Homepage veröffentlichen. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 07.03.2016 in Kraft und löst die Richtlinie vom 01.01.2004 ab. Neben der Förder-Richtlinie haben wir Ihnen einen Vergleich zwischen der bisher gültigen Vereinsförder-Richtlinie und der Neufassung der Vereinsförder-Richtlinie vom 07.03.2016 beigefügt. Neben der grundsätzlichen Neustrukturierung, einzelnen Vereinfachungen und Konkretisierungen, Anpassungen bzw. Erhöhungen der Fördersätze sowie redaktioneller Änderungen wurden folgende wesentliche Punkte in der Neufassung dieser Richtlinie aufgenommen.
Nichts ist perfekt oder für ewig! Sofern Sie im Rahmen der praktischen Anwendung dieser neuen Richtlinie Änderungsbedarf erkennen, teilen Sie uns bitte Ihre Vorschläge und Anregungen mit. Gerne werden wir im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten diese Hinweise in die Förder-Richtlinie einarbeiten.
Ihr Bürgermeister |
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Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
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