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InhaltBekanntmachung
Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement, Standort Marburg, hat für das o. a. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt. Für das Vorhaben besteht eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG). Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemeinde Weinbach: und Stadt Runkel beansprucht. Der Plan (3 Ordner mit Zeichnungen und Erläuterungen) liegt in der Zeit vom 11. April 2016 bis 10. Mai 2016 in der Gemeindeverwaltung Weinbach, Bauamt im Erdgeschoss, Elkerhäuser Str. 17, 35796 Weinbach während der allgemeinen Dienststunden von Montag 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Zudem wird der Plan im Internet auf der Homepage der Anhörungsbehörde unter dem Link: www.rp-giessen.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Abs. 1 Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz, HVwVfG).
Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 3 HVwVfG). Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Frist ebenfalls ausgeschlossen (§ 73 Abs. 4 Satz 5 HVwVfG). Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen. Anderenfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. Regierungspräsidium Gießen
Weinbach, 21.03.2016 |
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