Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Inhalt

Offene Sprechstunde in Weinbach

Mit einer „offenen Sprechstunde“ bietet der Pflegestützpunkt am 01.06.2016 in der Gemeinde Weinbach den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Fragen rund um das Thema Pflege und Versorgung zu stellen. 
Der Pflegestützunkt des Landkreises Limburg-Weilburg steht nunmehr seit 5 Jahren allen Bürgerinnen und Bürgern  im Landkreis Limburg-Weilburg zur Verfügung.  Wir beraten und unterstützen Menschen mit Pflegebedarf und deren Angehörige sowie Menschen mit Behinderung unabhängig und kostenlos.
Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbach können während der offenen Sprechstunde einmalig vor Ort ihre individuellen Anliegen und Fragen klären. Es ist keine Voranmeldung notwendig.

Die Sprechstunde findet am 01.06.2016 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses, Elkerhäuser Straße 17 in Weinbach statt.

Weitere Informationen zur „offenen Sprechstunde“ in der Gemeinde Weinbach erhalten Sie hier: Pflegestützpunkt Landkreis Limburg-Weilburg, Schiede 43, 65549 Limburg, Telefon: 06431/296375 oder 296376. E-Mail: pflegestuetzpunkt@limburg-weilburg.de

     

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.