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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Verbot von offenen Feuern wegen Waldbrandgefahr (Alarmstufe A)

Aufgrund der langanhaltenden trockenen und heißen Witterung ist mit sofortiger Wirkung bis auf Widerruf die Nutzung aller im Gemeindegebiet der Gemeinde befindlichen öffentlichen Grillplätze sowie Grillstellen in Grillhütten untersagt. Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass offenes Feuer jeglicher Art auch außerhalb der Grillplätze sowie das Rauchen im Wald oder am Waldrand ebenfalls untersagt ist. Die amtliche Bekanntmachung finden Sie hier

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

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Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

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