Schiedsamt

Informationen zum Schiedsamt

Schlichten ist besser als Richten

Streitige Situationen kennt jeder, zumindest aus dem Bekanntenkreis.
Nicht selten treffen sich die Streitparteien wegen Bagatellsachen vor Gericht wieder. Prozesse aber kosten Zeit, Geld und Nervenkraft. Darüber hinaus gibt es bei erstrittenen Urteilen häufig nur Verlierer, vor allem wenn es um Streitigkeiten unter Menschen geht, die auch weiterhin im täglichen Leben miteinander auskommen müssen:
zum Beispiel Nachbarn, Kollegen, Lieferanten oder Kunden.
Der Rechtsfrieden ist gestört, die Beziehung bleibt angespannt, der Konflikt schwelt unter der Oberfläche weiter, oft kommt es zum Abbruch aller Kontakte.

Falls Sie in eine derartige Auseinandersetzung verwickelt werden, können Sie zunächst versuchen „Ihren“ Streit außerhalb des Gerichts vor einem Schiedsamt oder einer anderen unabhängigen Gütestelle beizulegen. Bei der Durchführung einer Schlichtung vermittelt eine unparteiische, erfahrene dritte Person. Hierdurch besteht die Möglichkeit, den Streit schneller, kostengünstiger und unbürokratischer als in einem Gerichtsverfahren beizulegen.

Die persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zu Ihrer Streitgegnerin oder Ihrem Streitgegner werden dadurch in geringerem Maße belastet. In manchen Fällen (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung) sind Sie sogar dazu verpflichtet, zunächst eine außergerichtliche Streitschlichtung über das Schiedsamt durchzuführen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden. Da Schlichtungsverhandlungen in der Regel sehr kurzfristig anberaumt werden können und in der Folge eine Anrufung des Gerichts häufig nicht mehr nötig ist, ist das Schiedsamt eine bürgernahe Möglichkeit, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und "zu seinem Recht zu kommen".

In der Gemeinde Weinbach sind folgende Schiedspersonen für Sie da:

Schiedsmann:
Hans-Jürgen Landgraf
Lahnstraße 37
35796 Weinbach

Telefon +49 (0) 64 71 4 18 06
Telefax +49 (0) 64 71 4 19 71
Mobil +49 (0) 176 9 61 06 186
hans-juergen.landgraf(at)t-online.de


Stellvertretender Schiedsmann:
Matthias Hainz
Heimest 32
35796 Weinbach

E-Mail: m.hainz(at)t-online.de