Wasserhärtebereiche in der Gemeinde Weinbach
Bezugnehmend auf das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Waschmittelgesetz) vom 20.08.1975, Neufassung am 1.02.2007 (BGBl. I S. 2255) wird hiermit die Gesamtwasserhärte bekannt gegeben:
Ortsteil Weinbach
Für die Grundstücke im Bereich der Tiefdruckzone Elkerhäuser Straße, Im Gäßchen, Forsthausstraße, Hahnstraße bis Nr. 7, Aulenhäuser Straße bis Nr. 21/34, Friedrich-Adolf-Straße, Pfortengasse, Langschiedstraße bis Nr. 1a/6, Weilburger Straße, Kirchbergstraße bis Nr, 8, Grävenecker Straße bis Nr. 8:
Gesamthärte: 2,14 mmol/l, Härtebereich 2
Für die Grundstücke im Bereich der Hochdruckzone (alle die, die nicht innerhalb der Tiefdruckzone liegen:
Gesamthärte: 2,68 mmol/l, Härtebereich 3
Ortsteil Gräveneck
Gesamter Ortsteil: Gesamthärte: 2,86 mmol/l, Härtebereich 3
Ortsteil Freienfels
Gesamter Ortsteil: Gesamthärte: 2,68 mmol/l, Härtebereich 3
Ortsteil Blessenbach
Gesamter Ortsteil: Gesamthärte: 2,32 mmol/l, Härtebereich 2
Ortsteil Elkerhausen
Gesamter Ortsteil: Gesamthärte: 2,68 mmol/l, Härtebereich 3
Ortsteil Fürfurt
Gesamter Ortsteil: Gesamthärte: 2,68 mmol/l, Härtebereich 3
Ortsteil Edelsberg:
Gesamter Ortsteil: Gesamthärte: 2,50 mmol/l, Härtebereich 2
Nach dem Waschmittelgesetz ist das in der Gemarkung Weinbach gelieferte Trinkwasser somit als mittel (Härtebereich 2) bzw. hart (Härtebereich 3) einzustufen.
Die Verbraucher werden um entsprechende Beachtung gebeten, insbesondere bei der Waschmitteldosierung.