Fundbüro

Fundbüro der Gemeinde Weinbach

Sie haben etwas verloren oder möchten eine Fundsache melden?

In beiden Fällen können Sie sich gerne persönlich während der Öffnungszeiten an das zuständige Fundbüro der Gemeinde Weinbach wenden. 

Für die Abgabe einer Fundsache ist vom Finder eine Fundanzeige auszufüllen, diese können Sie sich bereits im Vorfeld hier ausdrucken:

Fundanzeige 

Information:
Derzeit wird die Fundliste überarbeitet und kann daher nicht abgerufen werden.


Die Eigentümer werden gemäß §§ 980,981 BGB aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ihre Rechte im Fundbüro der Gemeinde Weinbach, Elkerhäuser Str. 17, 35796 Weinbach, geltend zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Eigentum nach § 976 BGB an den Fundsachen, falls der Verlierer sich nicht meldet, nach Ablauf von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder oder bei Verzicht auf jegliche Fundrechte auf die Gemeinde des Fundortes übergehen.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Telefonnummer: 06471 / 94 30 27