Sollte der Newsletter nicht richtig angezeigt werden, klicken Sie hier.

Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

 

 

Einladung zur 10. öffentlichen Sitzung des Ortsbeirats Freienfels am 09.10.2019

Bekanntmachung
Gemeinde Weinbach

Am Mittwoch, den 09.10.2019 findet um 19.00 Uhr die 10. öffentliche Sitzung des Ortsbeirates Freienfels im DGH Freienfels statt.
Zu dieser Sitzung wird recht herzlich eingeladen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet eine Bürgerfragestunde statt

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung
    zur Sitzung.

2. Genehmigung der Niederschrift der letzten Sitzung des Ortsbeirates.

3.  Aufstellung Veranstaltungskalender 2020

4. Bestattungsformen für den Friedhof in Freienfels: Sachstand

5. Parkplatzangebot am Friedhof Freienfels;
    hier: Herstellung zusätzlicher Parkplätze. 

6. Seniorennachmittag 2020

7. Bericht des Ortsvorstehers

8. Bericht des Bürgermeisters


Weinbach, den 30. Sept.2019


gez. Manfred Eichler
Ortsvorsteher Freienfels

Wir sind gerne für Sie da

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:
Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

Sie möchten den Newsletter der Gemeinde Weinbach zukünftig nicht mehr erhalten? Hier können Sie sich abmelden.

Gemeindeverwaltung Weinbach, Elkerhäuser Straße 17 | 35796 Weinbach
Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

zum Impressum >>

Sollte der Inhalt, die Aufmachung oder der Empfang dieser E-Mail fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bittet der Sender um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne die Zustimmung des Betreibers stattfinden. Der Sender dieser E-Mail garantiert, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder die Speicherung im Verteiler unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten wird der Sender dieser E-Mail vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.