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Newsletter der Gemeinde Weinbach
     

Ihre Stimme zählt! Nehmen Sie an den Kommunalwalen am 14. März teil. Wichtige Informationen aus Anlass der Corona-Pandemie

Liebe Wählerinnen und Wähler,

die pandemiebedingten Einschränkungen werden auch Auswirkungen auf die am 14. März 2021 stattfindenden Kommunalwahlen haben. Wir können ihnen jedoch versichern, dass im Rahmen der Durchführung der Wahlen alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag auszuschließen.

Dazu zählen folgende Maßnahmen:


- Im Wahlraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, besteht die Verpflichtung,
während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Fall, dass Wählerinnen oder
Wähler ihre Maske vergessen haben, werden diese auch im Wahlraum vorgehalten.

- Die Wahlräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass sie
regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand zwischen Wählerinnen und Wählern
eingehalten werden kann.

- Alle Kontakt-Oberflächen der Wahlräume – insbesondere die Wahlkabinen und die Wahlurne – werden
regelmäßig und gründlich gereinigt.

- Für die Stimmabgabe werden für alle Wählerinnen und Wähler neue Schreibstifte vom Wahlvorstand
ausgegeben, die Sie behalten können.

- Alle Mitglieder der Wahlvorstände werden mit medizinischen Masken (OP-Masken oder FFP2 Masken)
ausgestattet. Es werden Plexiglastrennscheiben am Tisch des Wahlvorstandes angebracht.



Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefwahl.
Hierfür benötigen Sie einen Wahlschein, den sie wie folgt beantragen können:

Antragsmöglichkeiten für die Briefwahl:


Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Weinbach haben die Möglichkeit, ab dem 1.2.2021 einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises zu beantragen.
Dazu müssen Sie im Wählerverzeichnis unserer Gemeinde eingetragen sein. Dies geschieht automatisch, wenn Sie am 31.01.2021 mit Hauptwohnung in der Gemeinde Weinbach gemeldet sind. Darüber hinaus werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung, die ihnen zugesandt wird, informiert. Auf dieser Benachrichtigung finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

1. Post (Antragsvordruck Briefwahl auf der Wahlbenachrichtigung)

Sie haben die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck, der auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, auf dem Postweg zu beantragen.
Zur Vermeidung von Portokosten können Sie den Antrag selbstverständlich auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.
.

2. Formloser Antrag per Post, Email oder Fax

Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per Email oder Fax. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.


3. Persönliche Vorsprache

Eine persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen durch Vorsprache ist ebenfalls möglich. Aufgrund der Corona-Pandemie sollte dies jedoch nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Hier gelten die allgemeinen Öffnungszeiten während der Pandemie.
Die Öffnungszeiten sind
Montags, donnerstags und freitags von 9 – 12 Uhr
dienstags von 7 – 12 Uhr und
mittwochs von 15 – 19 Uhr

Achtung: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Welche Wahlunterlagen erhalten Sie im Rahmen der Briefwahl?

Sie erhalten zusammen mit dem Wahlschein:
- je einen Stimmzettel für die Wahlen, für die Sie wahlberechtigt sind,
- je einen amtlichen Stimmzettelumschlag in der Farbe des Stimmzettels,
- einen Wahlbriefumschlag, den die Gemeinde freigemacht hat, und
- ein Merkblatt zur Briefwahl, das Erläuterungen in Wort und Bild gibt, wie Sie Ihre Stimmen per Briefwahl
  abgeben.

Briefwahlmöglichkeit im Rathaus bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung können Sie bis Freitag, den 12.03.2021, 13 Uhr die Briefwahlunterlagen direkt in der Verwaltung beantragen und vor Ort Ihre Stimme abgeben.

Sie haben Fragen?

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an Ihr

Wahlamt der Gemeinde Weinbach, Elkerhäuser Straße 17, 35796 Weinbach,
Tel.: 06471 / 9430-34 oder 9430-15, Fax: 06471 9430-
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Mail: d.traut-heil@weinbach.de oder t.traut@weinbach.de.

Die Sachbearbeiter für die Wahlen sind während der oben genannten Öffnungszeiten der Gemeinde erreichbar. Die eingehenden Mails werden möglichst zeitnah bearbeitet.

Ihr Wahlamt der Gemeinde Weinbach

Wir sind gerne für Sie da

Aufgrund der Coronakrise bleibt das Rathaus für den Publikumsverkehr derzeit geschlossen. Wir bitten Sie um vorherige Kontaktaufnahme per email oder Telefon. 

Die Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung:

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 07.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

     
     

Besuchen Sie auch die Webseite der Gemeinde Weinbach: www.weinbach.de

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Tel: +49 (0) 6471 94 30-0 | Fax: +49 (0) 6471 94 30-23 | E-Mail: info@weinbach.de

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