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Einleitung einer Finanzhilfeaktion gemäß den Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden verursacht durch ein Unwetter am 05.07.2018 in der Stadt Runkel, den Marktflecken Villmar und Weilmünster sowie der Gemeinde Weinbach,Zur Milderung außergewöhnlicher Notlagen in Folge des Unwetters am 05.07.2018 im Gebiet um die Stadt Runkel, den Marktflecken Villmar und Weilmünster sowie der Gemeinde Weinbach gebe ich hiermit gemäß den Richtlinien für die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden vom 15.11.2013, veröffentlicht im Staatsanzeiger 49/2013 S. 1474 im Einvernehmen mit dem für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zuständigen Ministerium die Einleitung einer Finanzhilfeaktion bekannt. Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie auch über den Landkreis Limburg-Weilburg–Allgemeine Gefahrenabwehr, Herr Hauch (06431/296-9601). In den Fällen der Gewährung einer Finanzhilfe ist deren bestimmungsgemäße Verwendung nachzuweisen. In Vertretung Regierungspräsidium Gießen Wir sind gerne für Sie daDie Öffungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung: |
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